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Vorsorgemöglichkeiten - Entlastungen im Trauerfall


Vorsorgeverträge

Treuhandvertrag
Sterbegeldversicherung  
Betreuungsverfügung  
Patientenverfügung  
Vorsorgevollmacht
Testament

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  Wichtige Dokumente finden Sie auch im Downloadbereich
Auch für eine Bestattungs-Vorsorge-Vereinbarung zu Lebzeiten stehen wir Ihnen - nach telefonischer Absprache - gern zur Verfügung. In einem vertraulichen Gespräch werden alle von Ihnen gewünschten Einzelheiten besprochen und ggf. in einem persönlichen Vorsorgevertrag festgelegt.

Die Gründe für einen Bestattungsvorsorge - Treuhandvertrages

Sicherung der eigenen Wünsche zur dereinstigen Bestattung durch finanzielle Absicherung.
Bessere Verzinsung als bei herkömmlichen Sparbucheinlagen.
Keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte.
Sicherheit der Geldanlage durch Bürgschaften der Treuhand AG und der Bank auf die eingezahlt wird.
Keine laufenden Beiträge wie sie bei einer Versicherung anfallen würden.



Sterbegeldversicherung:


Seit 2004 gehört das Sterbegeld nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Als Konsequenz ist eine eigenverantwortliche Absicherung der Bestattungskosten wichtiger denn je.

Die Sterbegeldversicherung ist die Absicherung des Bestattungsvorsorgevertrages über einen zentral geschlossenen Gruppen-Versicherungs-Vertrag, das heißt :

ohne Gesundheitsfragen.
Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr.
mit günstigen Beiträgen.
ohne bürokratischen Aufwand.
mit anteiliger Überschussbeteiligung.
ohne Wartezeit im Leistungsfall.
mit Beträgen von 1.500,- EUR bis 10.000,- EUR.
mit Monats-, Jahres- oder Einmalzahlung.



Die Vorsorge zum Lebensende hat zwei Säulen.


  Die Patientenverfügung: Welche medizinischen Maßnahmen sind noch zugelassen?
  Die Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht: Wer kann an meiner Stelle entscheiden?


Bild "anfz1.png"  Auf Wunsch helfen wir Ihnen kostenfrei  bei der Erstellung
ihrer persönlichen Patientenverfügung.  Bild "anfz2.png"

Im Zweifelsfall eine Entscheidung über Leben und Tod.

Der Bundestag und Bundesrat haben eine Einigung erzielt und mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts das umgangssprachlich als ‚Patientenverfügungsgesetz’ benannte Gesetz verabschiedet. Es ist am 01. September 2009 in Kraft getreten.
Durch diese Entscheidung wird die Patientenverfügung rechtsverbindlich im Betreuungsrecht (im Rahmen des BGB) verankert. Auf der Basis der zukünftig gültigen Rechtslage ist eine erste rechtliche Einordnung des Gesetzes möglich.

Wir erarbeiten mit Ihnen ihre ganz persönliche Patientenverfügung, fassen diese abschließend zusammen und Sie erhalten, kostenfrei, einen Patientenverfügungsausweis, den Sie mit sich führen können.
In dem Ausweis wird festgehalten, wo Ihre Patientenverfügung hinterlegt ist und wer als Ansprechpartner eingetragen ist.

Sie entlasten damit den Ehepartner und/oder die Kinder.

Im Ernstfall brauchen diese keine Entscheidungen mehr treffen, da alles schon geregelt ist.

Auch eine finanzielle Belastung der Angehörigen entfällt, wenn bereits Vorsorge getroffen wurde.
Menschen, die keine Angehörigen mehr haben, welche sich um ihre Beerdigung kümmern könnten, regeln ihre Bestattung schon vorsorglich zu Lebzeiten.

Alle 5 Jahre sollte überprüft werden, ob die für den Todesfall abgeschlossenen Versicherungen bei einer Lebensversicherung oder Sterbegeldkasse noch ausreichenden Versicherungsschutz bieten oder angepasst werden sollten.
Sterbegeldkassen bieten in der Regel für einen geringen monatlichen Beitrag einen ausreichenden Schutz.

Bild "anfz1.png"  Für weitere Informationen, stehen wir Ihnen jederzeit zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.   Bild "anfz2.png"






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Beerdigungsinstitut
Georg Baulig
Hauptstr. 165
56575 Weißenthurm
  0 26 37 / 41 87

E-Mail:
baulig-bestattungen
@t-online.de

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